Thailand Steuern für Rentner
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Thailand hat kürzlich seine Steuerregeln für ausländische Einkünfte geändert. Wer sich 180 Tage oder länger in Thailand aufhält (Steuerinländer), muss überwiesenes Einkommen im selben Jahr versteuern. Für Rentner mit gesetzlichen Renten greift jedoch oft das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).
Was die Steuer-Updates für Rentner bedeuten
- Die 180-Tage-Regel: Sie werden erst steuerpflichtig, wenn Sie mehr als 180 Tage im Kalenderjahr in Thailand verbringen.
- Das Überweisungsprinzip: Besteuert wird nur, was aktiv auf ein thailändisches Konto überwiesen wird. Ersparnisse, die in Europa bleiben, sind nicht betroffen.
- Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Gesetzliche Renten (z.B. Deutsche Rentenversicherung) sind oft im Quellenstaat steuerpflichtig und durch das DBA in Thailand von der Einkommensteuer befreit.
Hinweis: Wir sind Visa-Experten, keine Steuerberater. Bitte konsultieren Sie einen Steuerberater für Ihre individuelle Situation. Der Visumsprozess selbst bleibt von den Steuergesetzen völlig unberührt.
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